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Die 33 besten Zugaben, die Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei geben können – und so risikolos Entgeltgrenzen überschreiten und Nebenkosten sparen!
Damit die Motivationshilfen weder für Ihr Unternehmen noch für die Beschäftigten zur Kostenfalle werden, zeigen wir Ihnen, welche Leistungen lohnsteuer- und beitragsfrei bleiben.
Mehr Entgelt
Das Gratis „Anti-Inflations-Paket fürs Lohnbüro“ zeigt Ihnen, welcher Voraussetzung für die Lohnsteuer- und Beitragsfreiheit Sie besondere Aufmerksamkeit schenken sollten.
Satte Preissteigerungen von Energie bis Lebensmittel und anziehende Inflation werfen häufig die Frage auf: Wie können Firmen ihren Mitarbeitern mehr Lohn zahlen – ohne dass das Mehr an Bruttolohn durch die kalte Progression gleich wieder aufgefressen wird?
Bei einer Lohnerhöhung würden Ihre Mitarbeiter bestraft: mehr Lohn = mehr Abzüge. Doch das muss nicht sein, wenn Sie es richtig anstellen.
Vanessa Gronau, Produktmanagerin „LohnXpert“
KINDERGARTENZUSCHUSS
„Ich kann mir das Leben nicht mehr leisten! Seit meine Tochter in den Kindergarten geht, muss ich an allen Ecken und Enden sparen!“, klagt eine Teilzeitkraft.
Statt einer Lohnerhöhung können Sie ihr einen Kindergartenplatz im Betriebskindergarten bieten oder ein Zuschuss zu den Kosten.
Diese finanzielle Zuwendung wird zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt, solange die Kinder noch nicht schulpflichtig sind.
TABLET, SMARTPHONE ODER PC
Diese Geräte können Sie Ihren Mitarbeitern übereignen oder einen Zuschuss gewähren – eine Pauschalierung mit 25 % ist möglich. Dann besteht keine Sozialversicherungspflicht.
ZUSCHUSS ZUR PRIVATEN INTERNETNUTZUNG
Dasselbe gilt auch, wenn Sie Ihrer Belegschaft die privaten Internetkosten erstatten. Diese Leistung ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt.
BAHNCARD FÜR DIENSTREISEN (MIT PRIVATER NUTZUNG)
Diese Leistung ist ebenfalls abgabenfrei, wenn die bei den Dienstreisen eintretende Arbeitgeberersparnis den Anschaffungspreis der BahnCard übersteigt. Doch diese Schwelle von 234 Euro (BahnCard 50, 2. Klasse) wird meist immer erreicht.
GRATIS-FAHRRAD
Können Sie ebenfalls zahlen, wenn die Überlassung des Fahrrads zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt erfolgt.
Wussten Sie zum Beispiel, dass Benzingutscheine auch für Einkäufe im Tankstellen-Shop genutzt werden dürfen – und damit im Grunde eine steuerfreie Lohnerhöhung sind? In jedem einzelnen dieser Fälle sieht Ihre Geschäftsführung auf Anhieb, was Sie im Lohnbüro leisten. Und vor allem: Wie viel Lohnnebenkosten Sie der Firma ersparen!
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Motivationshilfen nicht zur Kostenfalle werden, zeigen Ihnen unsere beiden GRATIS-PDF-Reports. Sie bekommen das „Anti-Inflations-Paket fürs Lohnbüro“ gratis als Dankeschön dafür, dass Sie unser neues exklusives Magazin LohnXpert ohne Risiko testen.
Sie erleben es in der täglichen Praxis immer wieder: Die vielen Detailfragen, die ständigen Gesetzesänderungen und die zahlreichen sich ändernden Vorgaben der Träger der Sozialversicherungen und des Fiskus machen die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung manchmal wirklich nicht leicht.
Dabei könnte man schnell schwarzsehen.
Bei allen entscheidenden Fragen rund um die betriebsprüfungssichere Lohn- und Gehaltsabrechnung sind Sie ab sofort auf der sicheren Seite. Das ist unser Versprechen, das wir Ihnen mit LohnXpert geben.
Endlich macht es wirklich Spaß, sich auf dem Laufenden zu halten und damit Rechts- und Handlungssicherheit auch bei den kritischen und schwierigen Fragen der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu bekommen – und zu bewahren!
Denn LohnXpert veranschaulicht selbst komplexe Lohnsteuerthemen mithilfe von sofort verständlichen Grafiken oder Videos.
Wo andere staubtrocken und im Juristendeutsch daherkommen, werden alle Beiträge in den Ausgaben und Videos von LohnXpert für Sie praxisorientiert aufbereitet.
Lassen Sie sich jetzt eine Gratis-Test-Ausgabe von LohnXpert kommen.
Alles auf einen Blick
Grafiken, Statistiken und Illustrationen verdeutlichen Ihnen die Zusammenhänge auf einen Blick. Statt lang überlegen zu müssen, welche Daten Sie beispielsweise melden müssen, wenn Mitarbeiter Elterngeld beantragen, sehen Sie einfach in einer Checkliste nach. Thema erledigt!
ONLINEBEREICH
Im Onlinebereich finden Sie, neben allen bisher erschienenen Ausgaben, laufend neue Videos und Arbeitshilfen, mit denen Sie Fallstricke frühzeitig erkennen und Änderungen sofort umsetzen – so wie bei der digitalen Lohnabrechnung.
Expertenrat
Sie kommen dennoch einmal nicht weiter? Auch kein Problem! Dann helfen Ihnen unsere Lohnexperten nicht nur per Video, sondern auch persönlich per E-Mail. Schicken Sie uns Ihre Frage einfach an: service@lohn-x-pert.de
Erklärvideos
Lassen Sie sich von einem unserer Experten persönlich zeigen, wie Sie z. B. knifflige Sonderfälle rechtssicher abrechnen. Einfacher geht es nicht mehr! Nur wenige Minuten – und Sie haben den Sonderfall wieder vom Tisch!
100 % Rechtssicherheit
Sie müssen sich nicht bei jeder Änderung im Lohnsteuerrecht fragen: „Welche Auswirkungen hat das jetzt für mich und was muss ich tun?“ Mit LohnXpert bekommen Sie immer die 100-prozentig betriebsprüfungssichere Lösung aus allen Lohn- und Gehaltsbereichen aufgezeigt.
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Das Gratis „Anti-Inflations-Paket fürs Lohnbüro“
Wenn die Gehaltserhöhung von der Inflation aufgefressen wird, bleibt nur noch eins: Das Gehalt durch abgabenfreie Extras aufzustocken! Das können zum Beispiel 528 € zusätzlich sein. Nebenbei binden Sie Ihre Mitarbeiter damit stärker ans Unternehmen.
Die Umsetzung ist ganz leicht: Dafür sorgt die komplette Liste im brandneuen Report „33 Anti-Inflations-Sofortmaßnahmen fürs Lohnbüro“:
Persönliche Sofort-Hilfe durch unsere Experten
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