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Bärenstarke Hilfe für betriebsprüfungssichere Lohnabrechnungen!

Dank der 27 unentbehrlichen Checklisten zur Lohnbuchhaltung ist dieser Panda-USB-Stick Ihr Beschützer vor umtriebigen Betriebsprüfern!

Der kleine Panda-USB-Stick hat es faustdick hinter den Ohren:

  • Er enthält sage und schreibe 27 Checklisten für häufige Vorgänge der Lohnabrechnung.
  • Selbst der eifrigste Betriebsprüfer muss bei der Prüfung Ihrer Buchhaltung zerknirscht eingestehen: „Hier ist alles korrekt“.
  • Ihre Geschäftsführung weiß: Auf meine Buchhaltungs-Abteilung kann ich mich jederzeit verlassen.
Lohnbuchhaltbär

Liebe Lohnabrechnerin, lieber Lohnabrechner,

Lohnbuchhalter gibt es einige − Lohnbuchhaltbären dagegen sind selten. Oder haben Sie schon mal einen echten Lohnbuchhaltbären geschenkt bekommen?

Falls nein, wird es höchste Zeit. Vor allem dann, wenn Sie entdecken, was in diesem einzigartigen Lohnbuchhaltbären steckt. Praxiswissen zur rechts- und betriebs­prüfungs­sicheren Lohn- und Gehaltsabrechnung. Und das in Form von 27 exklusiven Checklisten PLUS der neusten Ausgabe des LohnXpert!

Ja, dieser Lohnbuchhaltbär ist wirklich etwas ganz Besonderes. Seine inneren Werte sprechen für sich! Denn wenn Sie diesen USB-Stick genauer inspizieren, entdecken Sie auf ihm diese 27 unabdingbaren Checklisten.

Sie sehen:

Chefredakteur
  • 520€ Kräfte: So entscheiden Sie über pauschale oder individuelle Besteuerung
  • Anrufungsauskunft: Wie Sie das Finanzamt kostenlos für sich arbeiten lassen
  • Beachten Sie diese Lohnsteuervorgaben bei Schüler/Studierenden
  • Lohnsteuer- und entgeltfreie Extras
  • Semesterferien: Prüfen Sie die Versicherungspflicht Ihrer Werkstudenten
  • Entgeltextras: Diese Leistungen sind durch das Jahressteuergesetz nun noch stärker begünstigt
  • Firmenwagen: Bei elektronischen Fahrtenbüchern genau hinsehen!
  • Krankes Kind: Welche Ansprüche haben Mitarbeiter
  • Krank im Urlaub: Was Mitarbeiter für eine Urlaubs-Gutschrift liefern müssen
  • Reisekosten abgabenfrei erstatten
  • Lohnpfändung – Pfändbares Arbeitseinkommen richtig ermitteln
  • Lohnpfändung – Drittschuldnererklärung korrekt ausfüllen
  • Minijobber oder selbstständiger Auftragnehmer?
  • Rufbereitschaft: Wann Sie es mit Arbeitszeit zu tun haben
  • Wie Sie die elektronisch unterstütze Betriebsprüfung aktuell nutzen können
  • Reisekosten von A-Z
  • Die wichtigsten Fragen zu Rentnern im Unternehmen
  • Tod eines Mitarbeiters – Diese Ansprüche gehen ebenfalls auf die Erben über
  • Überblick Lohnpfändung
  • Unterkunft/Mahlzeiten für Mitarbeiter
  • Wann Zuschläge zum Phantomlohn werden
  • Was müssen Sie bei Lohnsteueraußenprüfungen vorlegen
  • Weihnachtsgeld & Co: Umgehen Sie die Abrechnungsfalle
  • Wie Sie beim neuen Datensatz Betriebsdatenpflege die häufigsten Fehler vermeiden
  • Wie Sie feststellen, ob tatsächlich Auswärtigstätigkeit und Reisekosten vorliegen
  • Aktuelles Formular für Lohnsteueranmeldung
  • Zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge fürs Unternehmen erstattet bekommen

Ihr neuer Lohnbuchhaltbär ist der wunderbarste Beschützer, den Sie sich nur wünschen können!

Ihr neuer Lohnbuchhaltbär ist der wunderbarste Beschützer, den Sie sich nur wünschen können!

Beschützer? Aber ja!

Auf Ihrem Lohnbuchhaltbären finden Sie die wichtigsten Checklisten, damit Ihre Lohnabrechnungen garantiert betriebsprüfungssicher sind.

Kein langes Suchen nach neuen Gesetzen oder wie man diese im Lohnbüro richtig anwendet. Dank der bärenstarken Checklisten sehen Sie alles Wichtige auf einen Blick.

Zum Beispiel:

Beispiel 1: Lohnpfändung – Unterhaltsverpflichtungen genau prüfen, um Klagen und Gläubigeransprüche zu vermeiden!

Ein Blick auf Ihre Pflichten als Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung genügt, um den Atem stocken zu lassen.

Als Drittschuldner sind Sie dazu verpflichtet, das verbleibende Arbeitseinkommen präzise zu ermitteln und die gepfändeten Einkommensteile zu berechnen. Doch das ist noch nicht alles...

Hier kommt der Knackpunkt: Die Unterhaltsverpflichtungen! Die korrekte Berücksichtigung dieser Verpflichtungen ist von entscheidender Bedeutung.

Klagen seitens der Mitarbeiter sind da nur eine Bedrohung. Gehen Sie von Verpflichtungen aus, die gar nicht existieren, könnte das sogar zu Gläubigeransprüchen gegen Ihren Betrieb führen.

Das klingt beängstigend, oder?

Doch auch hier schützt Sie der Lohnbuchhaltbär. So enthält er einen umfassenden Report zur Lohnpfändung. Er hilft Ihnen dabei, die Unterhaltsverpflichtungen Ihrer Mitarbeiter rechtssicher festzustellen.

Beispiel 2: Steigern Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter mit den beliebtesten lohnsteuer- und beitragsfreien Extras

In vielen Betrieben laufen die Personalplanungen derzeit auf Hochtouren – sicher auch in Ihrem Betrieb.

Aber: Entgelterhöhungen in großem Umfang gibt das Budget möglichweise nicht her.

Häufig bleibt den Mitarbeitern von „mehr Geld“ nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen nicht viel übrig. Wie Ihr Unternehmen seine Beschäftigten trotzdem motiviert: Entgeltextras, die lohnsteuer- sowie beitragsfrei bleiben.

Die kosten Ihr Unternehmen nicht viel, und der Beschäftigte erhält sie Brutto gleich Netto. Die beliebtesten Lohnsteuer- und beitragsfreien Extras, finden Sie natürlich auch auf Ihrem Lohnbuchhaltbären.

So sehen Sie auf einen Blick, um welche Zuwendung es sich handelt, ob sie Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Beispiel 3: Zuschläge – Tappen Sie nicht in diese Betriebsprüfungsfalle!

Arbeiten Mitarbeiter Ihres Unternehmens – regelmäßig oder hin und wieder – sonntags oder an Feiertagen? Dann zahlt Ihr Unternehmen vermutlich Zuschläge.

Stellen Sie als Entgeltabrechner die Weichen richtig, bleiben die Zuschläge lohnsteuer- und beitragsfrei.

Hierfür sind allerdings eine ganze Menge Voraussetzungen zu beachten! Fehlt nur eine davon, besteht – auch rückwirkend – Abgabenpflicht.

Achtung: Eine Betriebsprüfung bringt sehr oft Fehler bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen ans Tageslicht.

Mit dem Fahrplan, den Sie auf dem süßen Lohnbuchhaltbären finden, haben Sie alle Schritte im Blick und bestehen die Betriebsprüfung fehlerfrei!

Vermutlich denken Sie jetzt: „Wie kann es sein, dass ich diesen praktischen und hübschen Lohnbuchhaltbären mit den 27 Praxis-Checklisten kostenlos erhalte?“

Sie erhalten diesen süßen USB-Stick als Dankeschön dafür, dass Sie unser neues exklusives Magazin LohnXpert ohne Risiko testen. Und das lohnt sich gleich mehrfach für Sie.

Ab sofort machen Sie sich die Buchhaltung besonders leicht. Wirklich leicht!
Mit LohnXpert. DEM neuen Magazin für Entgeltabrechnungs-Profis, das endlich KLARTEXT spricht. Klartext zu den alles entscheidenden Fragen rund um die betriebsprüfungssichere Lohn- und Gehaltsabrechnung!

Mit den Schaubildern aus „LohnXpert“ erkennen Sie auf einen Blick, wie Sie Lohnsteuer und Abgaben sparen!

Beispiel: Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit

In LohnXpert erhalten Sie eine vollständige Übersicht Ihrer Optionen.

Sind die Maßnahmen „im betrieblichen Interesse“, dürfen Sie sie abgabenfrei anbieten. Scheidet das aus, greifen Sie auf den 600-Euro-Freibetrag für Gesundheitsleistungen zurück. Doch wie funktioniert der?

In LohnXpert finden Sie ein praktisches Schaubild mit allen Regeln und Ausnahmen, die dabei gelten.

So wird selbst aus dem kompliziertesten Sachverhalt ein einfacher Entscheidungsbaum.

Aktuelle Urteile im Sozialversicherungsbereich: Das juristische Kauderwelsch der Gerichte visuell aufbereitet!

Urteilsbegründungen sind oftmals lang und nicht aussagekräftig.

Wie gut, dass LohnXpert wegweisende Urteile für Sie auswählt, sie visuell aufbereitet und so die wesentlichen Erkenntnisse für Sie herausfiltert. So sparen Sie sich Zeit und sind für ähnliche Fälle in Ihrem Unternehmen vorbereitet.

„LohnXpert“ hält Sie IMMER auf dem neuesten Stand

Gesetze, Beschlüsse, Vorgaben der Träger, der Sozialversicherungen und des Fiskus – alles ändert sich stetig. Das macht die Lohnbuchhaltung nicht immer einfach.

Mit LohnXpert werden diese laufenden Änderungen nicht mehr zur Zerreißprobe. Wir informieren Sie alle 4 Wochen über alle Themen rund um die Lohnbuchhaltung.

Beispiel: neues Prüfverfahren bei Registrierkassen

Seit Juni 2022 gibt es eine neue Prüfstufe beim Prüfverfahren ihrer Registrierkasse: das Auslesen der TSE. Doch wo findet man die TSE und welche Voraussetzungen muss ihre Registrierkasse nun zwingend erfüllen?

Diese Antwort und weitere wichtige Informationen, wie Übergangsfristen, haben wir kompakt und übersichtlich zusammengefasst.

Sie sehen: Mit LohnXpert behalten Sie IMMER den Überblick – und erledigen Ihren Job gewissenhaft und prüfungssicher.

Einfach statt kompliziert: Gesetzestexte für Ihren Alltag „übersetzt“!

Da neue Gesetzestexte von Juristen aufgesetzt werden, wird meistens nicht daran gedacht, dass Lohnbuchhalter diese in den Betrieben auch in die Praxis umsetzen müssen. Was diese Gesetze genau bedeuten und wie Sie diese Vorschriften richtig anwenden, wird bei diesem „Fachchinesisch“ häufig nicht klar deutlich.

Bei LohnXpert ist jeder einzelne Artikel aus Sicht eines Lohnbüros geschrieben. Deshalb sind alle Tipps, Gestaltungsmöglichkeiten & Beispiele sofort anwendbar. Sie werden bei uns niemals unkommentierte Gesetzestext-Zitate finden, sondern immer eine fertige Lösung mit Beispielen!

Beispiel Stundenerfassung:
Damit das Mindestlohngesetz eingehalten wird, gibt es teils strenge Dokumentationspflichten. Doch welche Branchen betrifft das und was genau muss dokumentiert werden?

LohnXpert liefert nicht nur übersichtliche Schaubilder als Erklärung, sondern auch Checklisten und Vordrucke, mit denen sie die Gesetzesvorgaben direkt in ihre alltägliche Praxis umsetzen können.

„LohnXpert“ visualisiert komplexe Lohnsteuerthemen – blättern Sie gerne einmal durch!

Statt Bleiwüsten oder seitenweise Juristendeutsch erfassen Sie bei LohnXpert alles auf einen Blick. LohnXpert veranschaulicht selbst komplexe Lohnsteuerthemen mithilfe von sofort verständlichen Grafiken.

Wo andere staubtrocken und mit Juristendeutsch daherkommen, werden alle Themen von LohnXpert für Sie grafisch aufbereitet.

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Ihre Vorteile als Leserin oder Leser von LohnXpert:

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Wir stellen Ihnen online auf www.lohn-x-pert.de/onlinebereich alle Arbeitshilfen (Checklisten, Über­sichten und Musterschreiben) sowie die Ausgaben als Download zur Verfügung.
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Es sind noch Fragen offen? In diesem Fall können Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail an unser Experten-Team wenden und erhalten kompetente Antworten auf Ihre Abrechnungsfragen. Schreiben Sie dazu ein­fach an: service@lohn-x-pert.de
Alles auf einen Blick
Dank Grafiken, Statistiken und Illustrationen, erfassen Sie alles auf einen Blick. Statt lang überlegen zu müssen, welche Daten Sie beispielsweise melden müssen, wenn Mitarbeiter Elterngeld beantragen, sehen Sie einfach in einer Checkliste nach. Thema erledigt!

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